Quelle
Bundesrat, Pressemitteilungen
107/2003 ... 20. Juni 2003


Entschließung zur weiteren Ergänzung des Fallpauschalengesetzes
Bundesrat stimmt Fallpauschalenänderungsgesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser - Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) zugestimmt.

In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die vom Fallpauschalengesetz betroffenen Gesetze grundlegend zu überarbeiten und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die aus der EG-Arbeitszeitrichtlinie erwachsenden Kosten in der Vergütung der Krankenhäuser Niederschlag finden. Die immer noch unzureichende Öffnungsklausel im Krankenhausentgeltgesetz müsse ausgeweitet werden.

Ferner begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems auf der Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs) aus Gründen der Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz der Leistungserbringung. Das Fallpauschalenänderungsgesetz wird zwar als wichtiger Schritt in die richtige Richtung angesehen. Der Bundesrat weist in seiner Entschließung jedoch darauf hin, dass einige Problempunkte bislang unberücksichtigt geblieben sind. So finde die EG-Arbeitszeitrichtlinie, nach der der Bereitschaftsdienst der Ärzte als Arbeitszeit zu werten ist, keine Berücksichtigung im Gesetz. Außerdem sollte die Öffnungsklausel des Krankenhausentgeltgesetzes erweitert werden, um besondere Einrichtungen, deren Leistungen nicht mit dem Entgeltkatalog sachgerecht vergütet werden können, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem auszunehmen. Dies soll insbesondere vor dem Hintergrund erfolgen, dass die Länder keine unmittelbare Einflussmöglichkeit darauf haben, ob sie von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen, die Entscheidung steht vielmehr im Belieben der Selbstverwaltung oder des zur Ersatzvornahme berechtigten Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Auch die zeitliche Befristung dieser Öffnungsklausel wird für nicht realisierbar gehalten.

Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser - Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG)

Drucksache 342/03 (Beschluss)